HHO Stetten, 26.02.2021 | Veröffentlicht in Verein

Bis einschließlich 7. März 2021 ist nur Online-Unterricht an Musikschulen möglich.

Gemäß § 1b und 1d der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) in der ab 15. Februar 2021 gültigen Fassung ist allen kulturellen Einrichtungen und allen Einrichtungen der außerschulischen Bildung bis zum 7. März 2021 der Betrieb mit Publikumsverkehr untersagt. Die Untersagung des Präsenzunterrichts gilt weiterhin für alle öffentlichen und privaten Musikschulen und auch alle Privatmusikerzieher. Online-Unterricht ist weiterhin möglich.

Bei Änderung wird dies sowohl über diese Webseite als auch von den Lehrkräften kommuniziert!